Transparenz 2024

Transparenz und ärztliche Unabhängigkeit

Die augenärztliche Akademie Deutschlands (AAD) ist eine führende Tagung für Fort- und Weiterbildung im deutschsprachigen Raum. Für die Träger des Kongresses, den Berufsverband der Augenärzte Deutschlands e.V. (BVA) und die Deutsche Ophthalmologische Gesellschaft e.V. (DOG) sind die Verpflichtung zur Fortbildung und die ärztliche Freiberuflichkeit elementare Bestandteile des Arztberufs. Letzteres bedeutet medizinisch-fachliche Weisungsungebundenheit des Arztes und die im ärztlichen Berufsrecht verankerte Verpflichtung zur Übernahme von Verantwortung für das Patientenwohl einerseits und gegenüber der Gesellschaft andererseits.
BVA und DOG sehen es als ihre Aufgabe und Pflicht an, den Fachbesuchern der AAD die Möglichkeit zu geben, den fachlichen Diskurs ohne Beeinflussung durch ökonomische Interessen führen zu können. Dafür ist größtmögliche Transparenz notwendig, um klarzustellen, dass Vorlesungen, Kurse und Symposien (wissenschaftliches Programm) ohne Beeinflussung von Unternehmen geplant und durchgeführt werden. Verantwortlich für die Programmzusammenstellung ist allein die ausschließlich ehrenamtlich tätige Programmkommission.
Gleichwohl kann die Informationspflicht eines Arztes oder einer Ärztin nicht in Vorlesungen und Kursen enden, sondern muss auch den Besuch einer geschlossenen Fachausstellung umfassen, auf der sich Unternehmen präsentieren, die für den Betrieb und die Führung von Praxis und Klink unabdingbar sind. Diese Einbindung wird auf den folgenden Seiten im Sinne der selbst auferlegten Transparenz offengelegt.
Die Fachausstellung und die äußerst erfolgreiche AAD-Tagung sind anerkannte Foren für den wissenschaftlichen, fachlichen und kollegialen Austausch für mehrere tausend Augenärzte und augenärztliches Fachpersonal. Sollten Kongressbesucher zu den folgenden Maßnahmen weitere Anregungen haben oder Rückfragen bestehen, senden Sie diese an die Kongressorganisation unter der E-Mail-Adresse aad@augeninfo.de oder sprechen die Verantwortlichen direkt an.


Offenlegung der Industriebeteiligung

Nachfolgend informieren wir über die Fachaussteller und Werbepartner, sowie Art und Umfang der Unterstützung der AAD gemäß der Berufsordnung der Landesärztekammern, den Empfehlungen der Bundesärztekammer zur ärztlichen Fortbildung oder weil Unternehmen aufgrund ihrer Mitgliedschaft im FSA e.V. (Freiwillige Selbstkontrolle für die Arzneimittelindustrie) oder AKG e.V. (Arzneimittel und Kooperation im Gesundheitswesen) die Veröffentlichung explizit gewünscht haben.


Keine Zweckbindung von Einnahmen

Kongresseinnahmen sind zur Deckung der Kosten der Veranstaltung notwendig. Neben den Teilnahme- und Kursgebühren entstehen sie durch die Bereitstellung der virtuellen Kongressräume, der digitalen Fachausstellung und aus Werbemaßnahmen. In keinem Fall werden die Einnahmen zweckgebunden verwendet, sondern fließen in die Gesamteinnahmen ein. Aus einem eventuell erwirtschafteten Überschuss werden ohne jegliche Mitsprache von Industrieunternehmen ausschließlich satzungsgemäße Aufgaben der Träger BVA und DOG finanziert.


Erklärung zu möglichen Interessenkonflikten

In Anlehnung an internationale Standards bei der Offenlegung von möglichen Interessenkonflikten und aufgrund von Vorgaben der für die Vergabe von CMEPunkten verantwortlichen nordrheinischen Akademie für ärztliche Fort- und Weiterbildung müssen Referenten im Rahmen ihrer Referententätigkeit eine Erklärung über ihre geschäftlichen, persönlichen und/oder materiellen Beziehungen zu Industrieunternehmen, Consulting-Unternehmen oder Kostenträgern bzw. Trägern von medizinischen Einrichtungen abgeben. Jeder Vortragende muss vor Beginn des Vortrags mögliche Kooperationen benennen, damit die Teilnehmer wissen, zu wem Geschäftsbeziehungen unterhalten werden und damit eventuell ein Interessenkonflikt vorliegen könnte. Diese Erklärungen zu möglichen Interessenkonflikten liegen der Kongressorganisation vor und müssen auf Verlangen der Ärztekammer vorgezeigt werden.