Nach der aktuellen Coronaschutzverordnung NRW darf die AAD 2022 als Bildungsveranstaltung für Fachkreise wie geplant in Düsseldorf stattfinden.
Das hierzu vom Veranstaltungsort CCD Düsseldorf vorbereitete und behördlich genehmigte Hygieneschutzkonzept wird stetig aktualisiert und kann hier eingesehen werden.
Um all unseren Teilnehmern und Teilnehmerinnen noch mehr Sicherheit zu bieten, wird die AAD 2022 zusätzlich eine reine 2G-Veranstaltung sein (Genesen oder Geimpft, mit zum Zeitpunkt der AAD gültigem Nachweis) und das Tragen von FFP2 Masken verpflichtend sein.
2G Regelung – alles was Sie für die AAD 2022 wissen müssen!
Nur Geimpfte oder Genesene haben Zutritt zum CCD Düsseldorf, ein aktueller negativer Corona-Test reicht nicht aus. Bitte denken Sie daher unbedingt an Ihren Impf- oder Genesungsnachweis und Ihren Personalausweis.
Damit wir Ihnen den Zugang zum Kongress schnell ermöglichen können, bitten wir Sie einen entsprechend verifizierten digitalen Nachweis vorzulegen, der dem digitalen Covid-Zertifikat (EU-DCC-Standard) entspricht.
Status „genesen“
Für den Status „genesen“ muss die Infektion mindestens 28 Tage und maximal 90 Tage zurückliegen. Nach dem Ablauf von 90 Tagen verfällt der Status als Genesener, ab diesem Zeitpunkt benötigen Sie ein negatives Testergebnis oder eine Impfung.
Wenn die Infektion länger als 90 Tage zurückliegt, benötigen Genesen-Geimpfte nur eine Impfung, um als vollständig geimpft zu gelten. Bitte sehen Sie dazu die Angaben zum Status „geimpft“.
Für den Zutritt zum CCD benötigen Sie dies als digitales Covid-Zertifikat der EU (EU-DCC-Standard).
Status „geimpft“
Für den Status „geimpft“ muss eine vollständige Impfung mit einem vom Paul-Ehrlich-Institut gelisteten Impfstoff erfolgt sein, die mindestens 14 Tage zurückliegt. Vollständige Impfung bedeutet, dass auch die zweite Dosis verabreicht worden ist, sofern für einen Impfstoff zwei Dosen vorgesehen sind.
Erlaubt sind die in der EU zugelassenen Impfstoffe. Die EU-Kommission hat bislang vier Impfstoffe anerkannt: BioNTech/Pfizer, Moderna, AstraZeneca und Janssen Pharmaceutica NV (Johnson and Johnson).
Im Ausland zugelassene Versionen der in der EU-zugelassenen Impfstoffe (Original- oder Lizenzproduktionen) werden ebenfalls anerkannt. Weitere Informationen lesen Sie hier. Bitte beachten Sie, dass der Nachweis darüber grundsätzlich nur als digitales Covid-Zertifikat der EU (EU-DCC-Standard) anerkannt wird.
Wichtiger Hinweis für Teilnehmer aus Nicht-EU-Ländern
Bitte informieren Sie sich vor Ihrer Anreise über die Zulassung und die Impfproduktnamen aus Drittstaaten (außerhalb der EU und EWR). Alle notwendigen Informationen finden Sie auf der Homepage des Paul Ehrlich Instituts: www.pei.de